Gerechtigkeit
In diesem Kapitel beschreiben wir, wie wir in der GLS Bank auf Gerechtigkeit unter den Mitarbeitenden wirken, und wie Gerechtigkeit auf uns als Bank wirkt. Dazu geben wir einen Einblick in Konzepte, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zu den Themen Chancengleichheit, Lohn und Mitbestimmung.
Viel Spaß beim Lesen!
Einleitung
Wir betrachten mehrere Elemente von Gerechtigkeit: Diversität und Inklusion sowie Teilhabe.
Diversität stellt die bewusste Wahrnehmung und Anerkennung aller Menschen mit ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten in den Fokus. Inklusion bezeichnet den fairen und wertschätzenden Umgang mit diesen Unterschieden.
Wir heißen in der GLS Bank alle Menschen willkommen (Diversität), schätzen ihre individuellen Eigenschaften wert (Inklusion) und sind überzeugt davon, dass die Perspektivenvielfalt uns als Unternehmen bereichert. Diversität verstehen wir dabei mittels der sieben Kern-Dimensionen der Charta der Vielfalt: Alter, ethnische Herkunft & Nationalität, Geschlecht & geschlechtliche Identität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion & Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft.
Diese Elemente münden idealerweise in Teilhabe, bei welcher die diversen Perspektiven und Erfahrungsschätze nicht nur gesehen und gewürdigt werden, sondern auch aktiv Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten. Durch co-kreative Einflussnahme entstehen neue Möglichkeitsräume zwischen den Menschen im Unternehmen und darüber hinaus.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS SBM-3 und ESRS S1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir für die wesentlichen Themen positive und negative Auswirkungen, die von uns auf das Thema Klima wirken, sowie Risiken und Chancen, die sich durch das Gerechtigkeit für uns ergeben, gesammelt. Zu diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen geben wir im Folgenden einen Überblick.
Konzepte zum Umgang mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS MDR-P und ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
Es braucht Strategien und Konzepte, um negative Auswirkungen zu minimieren, positive Auswirkungen zu stärken, Risiken angemessen zu begegnen und Chancen zu nutzen. Einige unserer Konzepte stellen wir hier vor.
Ziele und Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um insbesondere die negativen Auswirkungen und Risiken steuern zu können, setzen wir uns regelmäßig Nachhaltigkeitsziele. In der Zielsetzung orientieren wir uns an globalen planetaren Grenzen und sozialen Fundamenten. Um sicherzustellen, dass wir das Ziel erreichen können, führen wir verschiedene Maßnahmen durch. Im Folgenden sind die Ziele und Maßnahmen aus dem Jahr 2024 beschrieben.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS MDR-A, ESRS MDR-T, ESRS S1-4 und ESRS S1-5: Ziele und Maßnahmen zum Thema eigene Belegschaft. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
Planetare Grenzen und soziale Fundamente
Soziale Fundamente in Bezug auf Gerechtigkeit sind die soziale Gleichheit, Einkommen & Arbeit sowie die Geschlechtergerechtigkeit. Zur Erreichung sozialer Gleichheit müssen Einkommens-, Geschlechte- und Chancenungleichheit bekämpft werden. Für eine Gerechtigkeit in Einkommen und Arbeit ist der Zugang zu existenzsicherndem Einkommen und menschenwürdiger Arbeit essentiell. Außerdem brauchen wir eine Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen.
Ein Ausdruck der Gehalts- und Geschlechtergerechtigkeit sind der Gender-Pay-Gap sowie die Lohnspanne im Unternehmen. International wird ein Gender-Pay-Gap von maximal 3 % und eine Lohnspanne von maximal 30:1 als nachhaltig angesehen [1].
Teil einer regenerativen und distributiven Ökonomie ist auch die Frage der gerechten Verteilung von Pflichten, aber besonders auch von Rechten. Im unternehmerischen Kotext spricht man hier von Mitbestimmung der Mitarbeitenden. Hier wurden im Rahmen des r3.0/UNRISD Projekts zu „Sustainable Development Indicators“ [1] eine Reihe von Fragen entwickelt, die darüber Aufschluss geben können. Einfluss besteht demnach aus verschiedenen Formen der Partizipationsmöglichkeiten.
Ein Zusammenhang mit den planetaren Grenzen besteht zum Beispiel über Klimagerechtigkeit: Die am stärksten Betroffenen der Klima- und Umweltkrise sind meist die am wenigsten Verantwortlichen.
[1] Ilcheong Yi, Samuel Bruelisauer, Peter Utting, Mark McElroy, Marguerite Mendell, Sonja Novkovic und Zhen Lee. 2023. Authentische Bewertung der Nachhaltigkeit: Ein Benutzerhandbuch für die Leistungsindikatoren für nachhaltige Entwicklung. Genf, UNRISD
Ziele und Maßnahmen zu den Themen Lohn und Gleichberechtigung und Chancengleichheit
Ziel: Geschlechtsparitätische Besetzung in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand
Zum Thema Gleichberechtigung und Chancengleichheit hat sich die GLS Bank seit mehreren Jahren das Ziel der geschlechtsparitätischen Besetzung der ersten beiden Führungsebenen unter der erweiterten Geschäftsleitung gesetzt und dies auch regelmäßig übertroffen.
Der Zielerreichungsgrad wird in Prozent der weiblichen Führungskräfte zur Gesamtsumme der Führungskräfte in der 2. und 3. Führungsebene berechnet. Das Ziel liegt bei mindestens 50 %.
Es wird das jeweilige Berichtsjahr bewertet. Das Ziel gilt bis einschließlich 2025 und wird quartalsweise erhoben. Es gibt keine Zwischenziele.
Zum 31.12.2024 betrug die Frauenquote in der zweiten und dritten Führungsebene kumuliert betrachtet 54,9 %.
Zur Erreichung des Ziels haben wir in 2024 unter anderem folgende Maßnahme umgesetzt:
Ziel: Reduzierung des unbereinigten Gender-Pay-Gaps auf unter 7 % in der GLS Bank
Um die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu stärken, verfolgt die GLS Bank schon lange das Ziel der Senkung des unbereinigten Gender Pay Gaps. Das angestrebte Zielniveau beträgt <7 %.
Das Ziel bezieht sich auf die GLS Bank und gilt bis einschließlich 2025. Es wird quartalsweise erhoben. Es gibt keine Zwischenziele. Zur Festlegung des Ziels wurde ein Branchenvergleich angestellt.
Zum 31.12.2024 betrug der unbereinigte Gender Pay Gap der GLS Bank 6,1 %.
Zur Erreichung des Ziels tragen die Maßnahmen zum Ziel der Geschlechtsparität in den Führungsebenen und alle zum Thema Lohn genannten Maßnahmen bei.
Ziel: Stabilisierung der Lohnspanne auf unter 8
Um die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu stärken, verfolgt die GLS Bank schon lange das Ziel der Stabilisierung der Lohnspanne. Das angestrebte Zielniveau beträgt <8.
Das Ziel bezieht sich auf die GLS Bank und gilt bis einschließlich 2025 und wird quartalsweise erhoben. Es gibt keine Zwischenziele.
Zum 31.12.2024 betrug die Lohnspanne der GLS Bank 6,5.
Zur Erreichung des Ziels haben wir in 2024 unter anderem folgende Maßnahme umgesetzt:
Ziel: Steigerung des Anteils an Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis in der GLS Bank auf mindestens 5 % im Einklang mit den Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch
Das Ziel der Steigerung des Anteils an Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis in der GLS Bank zielt auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsalltag ein. Das festgelegte Zielniveau von mind. 5 % ist absolut und wird in Prozent angegeben.
Das Ziel bezieht sich auf die GLS Bank und gilt bis einschließlich 2025. Der Zielwert wurde in Anlehnung an die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch festgelegt.
Zum 31.12.2024 betrug der Anteil an Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis in der GLS Bank 2,9 %.
Zur Erreichung des Ziels haben wir in 2024 unter anderem folgende Maßnahme umgesetzt:
Ziele und Maßnahmen zum Thema Mitbestimmung
Zum Thema Mitbestimmung der Mitarbeitenden existiert für 2024 noch kein Nachhaltigkeitsziel, da die Mitbestimmung der Mitarbeitenden über den Vertrauenskreis gegeben ist. Ein Ziel zur Wahlbeteiligung bei der Wahl zum Vertrauenskreis wurde jedoch für 2025 beschlossen.
Dennoch haben wir auch in 2024 Maßnahmen umgesetzt, die die Mitbestimmung der Mitarbeitenden fördern, unter anderem diese:
Kennzahlen und weitere Informationen
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
In Bezug auf Diskriminierungsvorfälle verfolgen wir eine konsequente Durchsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien.
Unterzeichnung der Charta der Vielfalt
Seit 2006 gibt es die Charta der Vielfalt. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen und Institutionen, ein wertschätzendes und vorurteilfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Talente optimal entwickeln und entfalten können. Vorreiter dafür waren vier Großkonzerne mit der tiefen Überzeugung, dass nur eine Kultur der Vielfalt den Herausforderungen begegnen kann, die den Wirtschaftsstandort Deutschland in den kommenden 20 Jahren verändern werden.
Außerdem unterstützen wir Netzwerke wie Up*satz Forum sowie das Augenhöhe Netzwerk und gehören zu den Unterzeichner*innen der Women‘s Empowerment Principles, einer weltweiten Initiative von UN Women und UN Global Compact zur Stärkung von Frauen in Unternehmen.
Arbeitsgruppen Chancengleichheit und Diversität
Chancengleichheit für alle Menschen ist uns ein essenzielles Anliegen. Bei der Umsetzung fangen wir bei unseren Mitarbeiter*innen sowie Bewerber*innen an. Verschiedene Mechanismen und Initiativen in der GLS Bank fördern ein stetig wachsendes Bewusstsein für Chancengleichheit und wirken der Chancenungleichheit entgegen.
Kein Stern zu viel
Besonders in alltäglichen Dingen drückt sich unsere Haltung im Bereich Vielfalt und Chancengleichheit aus. So verwenden wir im Sprachgebrauch schon seit vielen Jahren geschlechtergerechte Ansprachen wie „Kundinnen und Kunden“ sowie „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Seit 2015 nutzen wir bewusst genderneutrale Begriffe sowie den Gender-Stern (*). Dies soll zeigen, dass wir alle – Frauen, Männer, trans* und nicht-binäre Personen – respektieren und akzeptieren, wie sie sind und alle ansprechen möchten.
Frauen in die Führungsetagen
Das Fördern und Leben von Gendergerechtigkeit ist uns ein wichtiges Anliegen. Deswegen bewegen wir das Thema auf verschiedenen Ebenen in der GLS Bank weiter, sowohl politisch als auch unternehmensintern. Auf Unternehmensebene hatten wir uns auch für das Jahr 2024 das Ziel gesetzt, die Quote von Frauen in Führungspositionen weiter zu erhöhen. Wir freuen uns, dass wir diesem Ziel nicht nur auf Ebene der Geschäftsleitung, sondern auch auf einzelnen Führungsebenen und in der Betrachtung der Gesamtbank gerecht geworden sind.
0%
Frauenquote in der erweiterten Geschäftsleitung (Vorjahr 60 %)
0%*
Frauenquote in der zweiten Führungsebene (Vorjahr 43,3 %)
0%*
Frauenqoute in der dritten Führungsebene (Vorjahr 60,5 %)
* auf- bzw. abgerundete Werte
Auf Gesamtbankebene liegt die Frauenquote bei 57,2 %. 0,1 % der Mitarbeitenden sind nicht-binär.
Chancengleichheit im Bewerbungsprozess
Um Chancengleichheit im Bewerbungsprozess umzusetzen, setzen wir an verschiedenen Punkten an:
Wir formulieren Stellenausschreibungen bewusst geschlechtsunspezifisch. Dazu gehört neben dem gendergerechten Sprachgebrauch auch die Verwendung von Attributen, die möglichst geschlechtsunspezifisch assoziiert sind.
Zudem schreiben wir möglichst alle offenen Stellen in Voll- oder Teilzeit aus. Schließlich sollte die zur Verfügung stehende Zeit kein Kriterium sein, eine Stelle bei uns in der Bank zu besetzen. Somit mindern wir beispielsweise die Barriere für Elternteile, die neben der Kinderbetreuung einige Stunden pro Woche arbeiten möchten. Doch auch Menschen, die aus anderen Gründen keine volle Stelle besetzen möchten oder können, sprechen wir an. Schließlich möchten wir in unserer Bank Diversität fördern und Menschen mit ganz individuellen Lebensläufen, Erfahrungen und Lebensstilen erleben.
Bei jedem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren der GLS Bank nehmen Mitarbeiter*innen der Abteilung Menschen und Wertekultur und immer auch ein Mitglied des Vertrauenskreises, der Arbeitnehmendenvertretung der GLS Bank, teil. Die von allen Mitarbeitenden gewählten Vertreter*innen des Vertrauenskreises stellen sicher, dass bei jedem Auswahlverfahren faire und gleiche Bedingungen gelten und haben ein gleichberechtigtes Votum.
Zu unseren Schulungen in Bezug auf Gerechtigkeit berichten wir hier.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bei der Betrachtung der Verteilung der Geschlechter in der Bank ist es wichtig zu berücksichtigen, dass nach wie vor überwiegend Frauen in der GLS Bank in Teilzeit arbeiten. Hier laden wir unsere Mitarbeiter*innen ein, die Betreuung der Familie fair und bedarfsorientiert zu organisieren. Unsere flexiblen Arbeitszeitmodelle bieten allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Familienbetreuung angemessen umzusetzen. Trotzdem ist es ein erfreulicher Erfolg, die Frauenquote in der GLS Bank, insbesondere auf den Führungsebenen, erhöht zu haben.
Über 25 % aller Männer arbeiten bei uns in Teilzeit – das ist im Bundesdurchschnitt hoch und ein Indiz dafür, dass die Care Arbeit verstärkt auch von Männern wahrgenommen wird.
Die GLS Bank unternimmt vielfältige Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und arbeitende Eltern zu unterstützen. Die folgende Aufzählung gibt einen Einblick in die bisher umgesetzten Tätigkeiten:
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, gewährt die Einkommensordnung der GLS Bank ihren Mitarbeitenden bei einer Erkrankung der Kinder zwei Tage Arbeitsbefreiung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Kolleg*innen in Elternzeit werden regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und interne Formate informiert.
- Alle Mitarbeitenden können das kostenlose Beratungsangebot des BUK Familienservice wahrnehmen. Dieser beantwortet Fragen zum Thema Kinderbetreuung, Pflege und Gesundheit.
- Die GLS Bank plant derzeit den Bau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände in Bochum.
- Zusätzlich wurde dauerhaft ein Eltern-Kind-Büro eingerichtet, welches mehr Flexibilität ermöglicht.
- Es gibt das Modell der Elternteilzeit, das flexible Arbeitszeiten gewährleistet. Zusätzlich kann das Zeitwertkonto genutzt werden, um die Elternzeit zu verlängern.
Mutterschutz
Das ILO-Übereinkommen 183 über den Mutterschutz wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 30.09.2021 ratifiziert. Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG), dass am 23.05.2017 verabschiedet wurde, erfüllt die Anforderung des ILO-Übereinkommens und geht teilweise darüber hinaus. Es waren deswegen nach der Ratifizierung keine gesetzlichen Änderungen in Deutschland erforderlich. Das MuSchG regelt den Schutz der Gesundheit von Frauen und ihren Kindern am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Der Mutterschutz unserer Mitarbeiterinnen ist in der Einkommensordnung der GLS Bank geregelt. Die rechtliche Grundlage der Einkommensordnung ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Die Sicherung der Chancengleichheit und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Förderung von Berufstätigkeit und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere von Frauen, ist ein wichtiges Anliegen der GLS Bank. Hierzu berücksichtigen wir folgende Grundsätze:
- Frauen und Männer sollen bei der Besetzung von offenen Stellen entsprechend ihrer persönlichen und fachlichen Eignung gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Berufliche Leistungen werden für Männer und Frauen in gleicher Weise gefordert und gefördert. Zur Sicherung gleicher Voraussetzungen sollen sich die Möglichkeiten zu beruflichen Weiterentwicklung und -qualifizierung ausschließlich an den betrieblichen und persönlichen Möglichkeiten sowie den Arbeitsplatzanforderungen orientieren.
Für tiefergehende Daten, auch zu den Tochterunternehmen der GLS Bank, siehe Kapitel S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens und S1-9: Diversitätsparameter im nicht-finanziellen Bericht 2024.
Geringe Lohnspanne
Dass unsere Vorstandssprecherin 250.000 Euro pro Jahr verdient, ist regelmäßig im Nachhaltigkeitsbericht, in den Medien und unseren Social-Media-Kanälen zu lesen. Dass manche Leser*innen und Bankkund*innen darüber ins Grübeln kommen, wenn sie das mit dem Einkommen anderer Bankvorständ*innen vergleichen, ist durchaus beabsichtigt.
Wichtig ist uns aber auch, dass die Gehaltsunterschiede zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Einkommen nicht zu groß werden. Die Lohnspanne in der GLS Bank beträgt zum 31.12.2024 6,5 und konstant unter zehn. Ende 2024 war also das höchste Gehalt, das die Bank ausgezahlt hat, 6,5-mal höher als das niedrigste.
Die Vergütungen von Mitarbeitenden in Teilzeit sind auf eine Vollzeitbeschäftigung von 100 % normiert dargestellt.
| in Euro pro Jahr | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstes Gehalt (Vorstandssprecher*in) | 250.000 | 232.000 | 296.000 | 296.000 | 280.000 |
| Niedrigstes Gehalt (fiktives niedrigstes Gehalt gemäß der Einkommensordnung) | 38.479 | 37.270 | 35.541 | 34.670 | 34.319 |
| Lohnspanne | 6,5 | 6,2 | 8,3 | 8,5 | 8,2 |
Ein Blick über den Tellerrand: International wird ein Gehalt, das 30-mal höher als das niedrigste ist, als maximaler Unterschied noch toleriert [1].
[1] United Nations Research Institute for Social Development (UNRISD). 2021. The Sustainable Development Performance Indicators (SDPI) Manual: Pilot-Testing Version for For-Profit Enterprises (FPEs). Geneva: UNRISD
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog und ESRS S1-16: Vergütungsparameter. Weitere Daten, auch zu den Tochterunternehmen, sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
Gender-Pay-Gap
In Deutschland lag der unbereinigte GPG in 2024 bei 16 %. Das heißt, dass Frauen durchschnittlich 16 Prozent weniger verdienen als Männer. Für die GLS Bank lag der unbereinigte Gender-Pay-Gap zum Jahresende 2023 bei 6,1 %. In der internationalen Diskussion wird teilweise ein Gender-Pay-Gap von maximal 3 % als nachhaltig angesehen - wobei der bereinigte und unbereinigte Gender-Pay-Gap dabei denselben Zielwert haben [1].
Auch wenn wir im Branchen- und im nationalen Vergleich auf einem guten Weg sind, ist für uns klar: Je geringer die Gehaltsungerechtigkeit, desto besser. Daher haben wir uns hierzu das oben beschriebene Ziel gesetzt.
[1] United Nations Research Institute for Social Development (UNRISD). 2021. The Sustainable Development Performance Indicators (SDPI) Manual: Pilot-Testing Version for For-Profit Enterprises (FPEs). Geneva: UNRISD
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-16: Vergütungsparameter. Weitere Daten, auch zu den Tochterunternehmen, sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.
Mit einem Gender Pay Gap von 6,1 % zum Jahresende 2024 haben wir unser Ziel erreicht und halten laufend die Entwicklung des Gender-Pay-Gap im Blick. Dies geschieht bei jeder Neueinstellung und Einkommenserhöhung. Der Gender Pay Gap wird pro Team explizit ausgewiesen, um eine Sensibilisierung der Führungskräfte zu erreichen. Dies erfolgt quartalsweise, wobei die individuellen Gehaltskomponenten sowie die daraus resultierenden Durchschnittsverdienste weiblicher und männlicher Mitarbeitenden abgebildet werden. Seit der ersten Ermittlung des Gender-Pay-Gaps der GLS Bank zum 31.12.2020 konnte dieser im Laufe von drei Jahren um mehr als 7 Prozent-Punkte reduziert werden.
Nun untersuchen wir die Ursachen für den Gender-Pay-Gap und entwickeln Maßnahmen für dessen Reduzierung. Dabei achten wir nicht nur auf das Gehalt, sondern beziehen auch weitere Faktoren in die Betrachtungsweise ein, wie z.B. Weiterbildungsmöglichkeiten, Job-Sharing-Optionen und vieles mehr.
Die (noch) binäre Datenbasis (männlich und weiblich) erschwert uns die ggf. notwendigen Maßnahmen auch für nicht-binäre Mitarbeitende zu schaffen, um gleiche Chancen für alle sicherzustellen.
Auch trans* Frauen sind vom Gender Pay Gap betroffen. Allerdings ist das Thema wenig erforscht. Untersucht ist aber, dass trans* Personen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. In Europa verdienen ca. 37 Prozent der trans* Personen weniger als 20.000 Euro pro Jahr, obwohl 48 Prozent der Befragten einen Hochschulabschluss hatten. Ihr Jahresgehalt liegt damit unter dem EU-Durchschnitt von 28.000 Euro. Da auch homo- und bisexuelle Personen trotz ihres hohen Bildungsstands einen geringeren Brutto-Stundenlohn als heterosexuelle Männer haben, wird in einigen Veröffentlichungen mittlerweile von einem Sexuality Pay Gap gesprochen.
Menschen mit Behinderung in der GLS Bank
Als sozial-ökologische Bank wünschen wir uns Vielfalt und Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz. Unsere Zusammenarbeit mit Innoklusio hat einen Kulturwandel in der Belegschaft und bei den Führungskräften angestoßen. Die Begegnung mit Menschen mit Behinderung und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, waren für beide Seiten besonders wertvoll. Unsere Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsmanager*innen treiben die Themen voran und arbeiten an einer internen Inklusionsvereinbarung.
Zusätzlich konnten wir mithilfe von Inklupreneur unseren Bewerbungsprozess verbessern. Unsere Führungskräftebetreuende sind geschult und sicher im Umgang mit allen Bewerber*innen.
Es gibt bisher keine durchgängige Datenerfassung zu Menschen mit Behinderung, sondern nur eine freiwillige Angabe von Mitarbeitenden. Zur Berechnung der Quote von Menschen mit Behinderungen werden in Anlehnung an die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30 % berücksichtigt.
In der GLS Bank sind zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt sind 2,9 % aller Mitarbeitenden Menschen mit Behinderung.
Für die Begriffsdefinition von Menschen mit Behinderung halten wir uns an die Begriffsdefinition des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
Vertrauenskreis – die Mitarbeitendenvertretung der GLS Bank
Die Mitarbeitenden der GLS Bank haben sich (mit Beschluss vom 28.12.1995 erstmalig) bewusst für einen Vertrauenskreis anstelle eines Betriebsrates entschieden. Diese Entscheidung wurde im Laufe der Jahre mehrfach geprüft und durch alle im Konzern beschäftigten Kolleg*innen fortlaufend bestätigt. Der Vertrauenskreis arbeitet - wie ein Betriebsrat - auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes und wird alle drei Jahre neu gewählt. Unser Vertrauenskreis verfügt innerhalb des GLS Konzerns – verglichen mit einem Betriebsrat – über weiterreichende/zusätzliche Rechte und Befugnisse (wie z.B. Zustimmung bzw. Mitwirkung bei disziplinarischen Einzelmaßnahmen, die Begleitung von Auswahlverfahren, die frühzeitige Mitgestaltung von organisatorischen Veränderungen etc.).
Der Vertrauenskreis (VK) ist somit die gewählte Mitarbeitendenvertretung des GLS Konzerns (bestehend aus der GLS Bank, GLS Beteiligungs AG, GLS Immowert GmbH, GLS Investment GmbH und der GLS Mobility GmbH) und nimmt in dieser Form die betriebliche Mitbestimmung wahr. An ihn können sich zu jeder Zeit alle Mitarbeiter*innen wenden - sei es mit beruflichen oder persönlichen Anliegen. Ziel ist es im Sinne der Gemeinschaft stets einen guten Weg für die Menschen zu finden, die in der GLS Bank oder ihren Tochterunternehmen arbeiten und ihr somit einen großen Teil ihrer Lebenszeit widmen.
Der Vertrauenskreis der GLS Bank trifft sich regulär jeden Dienstagvormittag als Gremium, um gemäß der Tagesordnung Beschlüsse zu verabschieden. Diese betreffen z.B. Einstellungen, Arbeitsverträge oder andere betriebliche Änderungen. Dringliche oder außergewöhnliche Themen werden bei Bedarf zusätzlich im Rahmen von Sondersitzungen und/ oder durch dafür einberufene Sondergremien versorgt.
Aktuell gehören dreizehn gewählte Mitglieder dem VK an, von denen drei vollständig und die übrigen zu je 20 Prozent ihrer Arbeitszeit freigestellt sind. Zu den Sitzungen sind auch Vertreter*innen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie der Schwerbehindertenvertretung (SBV) als ständige Gäste geladen.
Darüber hinaus ist der Vertrauenskreis auf Basis seiner Mandatspapiere, sowie der eigens hierfür getroffenen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung, Hüter und Gestalter zahlreicher weiterer Gremien, die das besondere Klima der Zusammenarbeit in der GLS Bank ausmachen. So wählt er den Einkommensausschuss, der die Einkommensordnung der GLS Bank auslegt, um eine faire und ausgewogene Lohnentwicklung zu gewährleisten. Sowohl Mitarbeiter*innen wie Führungskräfte können sich an den Einkommensausschuss wenden, wenn sie Fragen oder Bedürfnisse zu ihrer individuellen Bezahlung haben. Aus der Geschichte der GLS Bank steht dabei neben dem Leistungs- und Verantwortungsbezug vor allem auch die Frage im Vordergrund, wer wieviel Geld braucht. Daher legt die Einkommensordnung der GLS Bank viel Wert auf Gehaltsbestandteile, die zum Beispiel Menschen mit Kindern unterstützen.
Zusammengefasst verstehen wir den Vertrauenskreis als ‚BetriebsratPlus‘ und ein Wertezentrum der GLS Bank, welches aktiv daran mitwirkt, Arbeiten und Leben in und um die GLS Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Damit wird sichergestellt, dass der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Wünschen im Mittelpunkt steht. Die Leitfrage: „Was dient den Menschen?“ ist daher wesentlicher Treiber dieser einzigartigen Form der Mitarbeitendenvertretung.
Zusammenarbeit in der GLS
Die GLS Bank entwickelt ihrer Zusammenarbeits- und Führungskultur kontinuierlich weiter. Die Ergebnisse einer umfassenden bankweiten Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigen, dass der Teamzusammenhalt insgesamt positiv wahrgenommen wird und ein großer Teil der Mitarbeitenden ein hohes Maß an Wertschätzungserleben hat. Diese positive Grundstimmung wird durch eine hohe Bereitschaft zur fachbereichs- und hierarchieübergreifenden Zusammenarbeit unterstützt.
Konkrete Projekte
Dieses Jahr haben sich 22 der ausgebildeten Facilitator*innen der Kooperationswerkstatt zu einem Netzwerktreffen für 2 Tage getroffen, um an konkreten Fällen ihr Wissen auszutauschen und zu vertiefen. Dieses Treffen wurde durch die internen Facilitaror*innen Judith Peters und Jan Gettys begleitet.
Ergänzend dazu fand eine interne Begleitung der Lernenden durch Mitarbeitende der Abteilung "Menschen und Wertekultur" statt. Diese interne Begleitung bleibt weiterhin bestehen, so dass ein kontinuierlicher Lern- und Entwicklungsprozess sichergestellt ist.
Das Thema Gerechtigkeit wird auch über unsere Risikoinventur jährlich bewertet. Mehr zur Risikoinventur berichten wir hier.