Gerechtigkeit
In diesem Kapitel beschreiben wir, wie wir in der GLS Bank auf Gerechtigkeit unter den Mitarbeitenden wirken, und wie Gerechtigkeit auf uns als Bank wirkt. Dazu geben wir einen Einblick in Konzepte, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zu unserem wesentlichen Thema Soziale Gerechtigkeit bei Mitarbeitenden.
Viel Spaß beim Lesen!
Einleitung
Gerechtigkeit umfasst für uns Diversität, Inklusion und Teilhabe.
Diversität beschreibt die Vielfalt und Sichtbarkeit aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, Identität, Fähigkeiten, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, Alter, ethnischer Herkunft oder Nationalität. Wir betrachten diese Dimensionen gemeinsam und im Zusammenspiel. Unterschiede und Gemeinsamkeiten haben den gleichen Stellenwert. Vielfalt fördert Innovation, ermöglicht Selbstverwirklichung und stärkt den Erfolg des Unternehmens.
Inklusion geht über Diversität hinaus. Wir gestalten Strukturen so, dass jede Person in ihrer Einzigartigkeit Teil der Gemeinschaft ist. Im Mittelpunkt stehen Barrierefreiheit und Vorurteilsfreiheit. Inklusion unterscheidet sich damit deutlich von Integration: Es geht nicht um Anpassung an eine Norm, sondern um echte Chancengleichheit und uneingeschränkte Teilhabe.
Teilhabe bedeutet, dass Mitarbeitende mit ihren Erfahrungen und Perspektiven das Unternehmen mitgestalten. Ihre Sichtweisen fließen in Prozesse, Entscheidungen und Zusammenarbeit ein. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Gerechtigkeit stärkt und neue Möglichkeiten für Innovation eröffnet.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS SBM-3 und ESRS S1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir für die wesentlichen Themen positive und negative Auswirkungen, die von uns auf das Thema Klima wirken, sowie Risiken und Chancen, die sich durch das Gerechtigkeit für uns ergeben, gesammelt. Zu diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen geben wir im Folgenden einen Überblick.
Konzepte zum Umgang mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS MDR-P und ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft.
Es braucht Strategien und Konzepte, um negative Auswirkungen zu minimieren, positive Auswirkungen zu stärken, Risiken angemessen zu begegnen und Chancen zu nutzen. Einige unserer Konzepte stellen wir hier vor.
Ziele und Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um insbesondere die negativen Auswirkungen und Risiken steuern zu können, setzen wir uns regelmäßig Nachhaltigkeitsziele. In der Zielsetzung orientieren wir uns an globalen planetaren Grenzen und sozialen Fundamenten. Um sicherzustellen, dass wir das Ziel erreichen können, führen wir verschiedene Maßnahmen durch. Im Folgenden sind die Ziele und Maßnahmen aus dem Jahr 2025 beschrieben.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS MDR-A, ESRS MDR-T, ESRS S1-4 und ESRS S1-5: Ziele und Maßnahmen zum Thema eigene Belegschaft.
Planetare Grenzen und soziale Fundamente
Planetare Grenzen und soziale Fundamente bilden die Rahmenbedingungen für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Soziale Fundamente im Kontext Gerechtigkeit umfassen soziale Gleichheit, Einkommen und Arbeit sowie Geschlechtergerechtigkeit. Sie beschreiben Mindestbedingungen für ein gutes Leben innerhalb der ökologischen Grenzen der Erde.
Soziale Gleichheit bedeutet, Einkommens-, Geschlechter- und Chancenungleichheit abbauen. Ziel ist ein fairer Zugang zu Ressourcen, Bildung, Gesundheit, politischer Teilhabe und gesellschaftlichen Chancen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status.
Gerechtigkeit in Einkommen und Arbeit setzt ein existenzsicherndes Einkommen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen voraus. Dazu zählt der verlässliche Zugang zu Arbeit, von der Menschen leben, sich absichern und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Ausbeutung, prekäre Beschäftigung und Diskriminierung stehen diesem Fundament entgegen.
Geschlechtergerechtigkeit umfasst gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Anerkennung aller Geschlechter in allen Lebensbereichen. Dazu gehören gleiche Bezahlung, gerechte Verteilung von Sorgearbeit, gleichberechtigter Zugang zu Bildung, Arbeit, Eigentum und Entscheidungsmacht in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Zwischen planetaren Grenzen und sozialen Fundamenten besteht ein enger Zusammenhang. Ein Beispiel ist die Klimagerechtigkeit: Die am stärksten Betroffenen der Klima- und Umweltkrise tragen in vielen Fällen am wenigsten Verantwortung für deren Entstehung.
| Wesentliches Thema | Ziel | Gültigkeitsbereich | Zeithorizont, ggf. Basisjahr & -wert, ggf. Zwischenziele | Zielwert | Ist-Wert zum 31.12.2025 | Prozentualer Zielerreichungsstand |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Soziale Gerechtigkeit bei Mitarbeitenden | Geschlechtsparitätische Besetzung in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes | Eigener Betrieb der GLS Bank | 2025 | 50:50 | 55,8 : 44,2 | 111,6 % |
| Reduzierung des unbereinigten Gender-Pay-Gaps auf unter 7 % in der GLS Bank | Eigener Betrieb der GLS Bank | 2025 | < 7 % | 5,5 % | 128,2 % | |
| Steigerung des Anteils an Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis in der GLS Bank auf mindestens 5 % im Einklang mit den Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch | Eigener Betrieb der GLS Bank | 2027 | 5 % | 3,9 % | 96,8 % | |
| Stabilisierung der Lohnspanne auf unter 8 zwischen dem höchsten und dem niedrigsten banküblichen Gehalt | Eigener Betrieb der GLS Bank | 2025 | < 8 | 6,3 | 127,0 % | |
| Erreichung einer Wahlbeteiligung von mindestens 80 % der Stimmberechtigten bei der Wahl des Vertrauenskreises 2025 | Eigener Betrieb der GLS Bank | 2025 | ≥ 80 % | 71 % | 88,8 % |
Einige unserer Nachhaltigkeitsziele im Zeitverlauf:
Kennzahlen und weitere Informationen
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Im GLS Konzern gilt eine einheitliche Einkommensordnung. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden und an den üblichen Tarifverträgen der Bankenbranche. Ein übergeordneter Branchentarifvertrag greift nicht.
Die Einkommensordnung umfasst die GLS Gemeinschaftsbank eG, die GLS Beteiligungs AG, die GLS Energie AG, die GLS Investment Management GmbH und die GLS Mobility GmbH. Sie gilt für alle Mitarbeitenden dieser Unternehmen. Ausgenommen sind Vorstandsmitglieder und Ressortleitende. Für Trainees, Auszubildende, Reinigungskräfte, Mini- und Midijobberinnen, Aushilfen, Werksstudierende und Praktikantinnen bestehen eigene, in der Einkommensordnung beschriebene Regelungen.
Die Vergütung der Auszubildenden richtet sich nach dem jeweils aktuellen Tarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken.
Alle Mitarbeitenden des GLS Konzerns arbeiten an der GLS Hauptstelle oder in den GLS Filialen in Deutschland. Für Leiharbeitnehmende gelten in der Regel die Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche. Für weitere nicht angestellte Beschäftigte legen wir die Arbeitsbedingungen individuell vertraglich fest.
Sozialer Dialog und Mitarbeitendenvertretung
Sozialer Dialog bildet eine zentrale Grundlage unserer Zusammenarbeit. Alle Arbeitnehmenden im GLS Konzern fallen unter die Mitarbeitendenvertretung (Vertrauenskreis). Diese Vertretung stärkt die Rechte der Beschäftigten, begleitet Veränderungen und bringt Anliegen in die Organisation ein.
Eine Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat oder Gremien wie SE- oder SCE-Betriebsrat besteht nicht.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog.
Diversitätsparameter
Eine Übersicht über die Geschlechterverteilung in Vorstand und Aufsichtsrat ist hier zu finden. Hier sind auch Informationen zu den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen zu finden. 0,1 % der Mitarbeitenden sind nicht-binär.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-9: Diversitätsparameter.
0 %
Frauenquote im Vorstand (Vorjahr 60 %)
0 %*
Frauenquote in der zweiten Führungsebene (Vorjahr 44,7 %)
0 %*
Frauenqoute in der dritten Führungsebene (Vorjahr 64,1 %)
* auf- bzw. abgerundete Werte
Angemessene Entlohnung
Alle Arbeitnehmenden erhalten einen Stundenlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Für den überwiegenden Teil der Mitarbeitenden gelten die deutlich attraktiveren betrieblichen Lohnstandards der GLS Einkommensordnung. Das Einkommen wird jeweils zum Monatsbeginn ausgezahlt.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-10: Angemessene Entlohnung.
Sozialschutz
Alle Mitarbeitenden des GLS Konzerns, für die die GLS Einkommensordnung Anwendung findet, sind gegen Einkommensverluste auf Grund der folgenden Lebensereignisse abgesichert:
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-11: Sozialschutz.
- Krankheitsbedingte Einkommensverluste (dies geschieht durch die gesetzliche/private Krankenversicherung zzgl. einer nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten Entgeltfortzahlung gemäß der GLS Einkommensordnung):
- 2 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit - 7 Wochen Krankengeldzuschuss
- 5 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit - 20 Wochen Krankengeldzuschuss
- 10 bis 15 Jahre Betriebszugehörigkeit - 33 Wochen Krankengeldzuschuss
- 15 bis 20 Jahre Betriebszugehörigkeit - 46 Wochen Krankengeldzuschuss
- 20 bis 25 Jahre Betriebszugehörigkeit - 59 Wochen Krankengeldzuschuss
- mehr als 25 Jahre - 72 Wochen Krankengeldzuschuss
- Einkommensverluste aufgrund von Arbeitslosigkeit (gesetzliche Arbeitslosenversicherung)
- Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsunfällen (durch die gesetzliche Unfallversicherung, den berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz und eine zusätzliche Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers: Die GLS Bank schließt für alle Menschen in der Bank ab ihrem ersten Arbeitstag eine Gruppenunfallversicherung bei der R+V ab. Das geschieht automatisch und es entstehen keine Kosten für die Mitarbeitenden. Die Versicherung unterstützt unabhängig davon, ob sich ein Unfall auf der Arbeit, im privaten Umfeld, im Ehrenamt oder im Urlaub ereignet hat. Entscheidend für den Bezug der Versicherungsleistungen ist hierbei das unvorhergesehene Unfallereignis.)
- Einkommensverluste aufgrund von Elternzeit (gesetzliche Regelungen)
- Einkommensverluste aufgrund von Ruhestand (gesetzliche Rente zzgl. einer betrieblichen Al-tersvorsorge (Unterstützungskasse) gemäß der GLS Einkommensordnung). Zusätzlich besteht unabhängig von der Betriebszugehörigkeit das Angebot für Mitarbeitende, freiwillig zur Altersvor-sorge eine Direktversicherung abzuschließen.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-12: Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderung in der GLS Bank
Als sozial-ökologische Bank fördert die GLS Bank Vielfalt und Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz. Die Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsmanager*innen treiben die Themen voran und arbeiten an einer internen Inklusionsvereinbarung.
Es gibt bisher keine durchgängige Datenerfassung zu Menschen mit Behinderung, sondern nur eine freiwillige Angabe von Mitarbeitenden. Zur Berechnung der Quote von Menschen mit Behinderungen werden in Anlehnung an die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30 % berücksichtigt.
In der GLS Bank sind zum Stichtag 31.12.2025 insgesamt 3,87 % aller Mitarbeitenden Menschen mit Behinderung. Im GLS Konzern liegt diese Quote bei 3,70 % aller Mitarbeitenden. Ausgenommen ist hiervon die GLS ImmoWert, da diese (noch) nicht an der konzernweiten Personalmanagementsoftware angeknüpft ist.
Für die Begriffsdefinition von Menschen mit Behinderung hält sich der GLS Konzern an die Begriffsdefinition des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX):
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Im GLS Konzern erhalten alle Mitarbeitenden, die der Einkommensordnung unterliegen, Arbeitsbefreiung in besonderen Lebenssituationen. Dazu zählen die Erkrankung eigener Kinder, akuter Pflegebedarf in der Familie, die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes sowie ein Todesfall im nahen Umfeld.
Diese Regelung gilt für alle Mitarbeitenden der GLS Bank, GLS BAG, GLS Investments und GLS Mobility. Die GLS ImmoWert unterliegt derzeit noch nicht der Einkommensordnung. Daher fließt sie in die folgenden Datenangaben nicht ein. Die GLS EAG beschäftigt aktuell keine eigenen Mitarbeitenden.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
| gesamt | weiblich | männlich | |
|---|---|---|---|
| GLS Bank | 15,8 | 19,7 | 10,7 |
| GLS BAG | 24,1 | 44,4 | 15,0 |
| GLS Investments | 6,3 | 0 | 14,3 |
| GLS Mobility | 26,9 | 23,8 | 29,0 |
| GLS ImmoWert | keine Angabe | ||
Auswertbar sind hier Fehlzeiten wegen Kinderkrankheit, Pflegezeit und Familienurlaub, da "Sonderurlaub" wegen Hochzeit, Geburt oder Todesfall nicht als solcher von anderen Sonderurlaubstagen (beispielsweise wegen eines Jubiläums) abgrenzbar ist.
Die Fehlzeiten von diversen und nicht-binären Mitarbeitenden wurden gleichmäßig auf weiblich und männlich aufgeteilt. Der Grund ist, dass wegen der geringen Anzahl an diversen und nicht-binären Mitarbeitenden, sonst ein Rückschluss auf Einzelpersonen möglich wäre.
Vergütungsparameter
Gender Pay Gap
In Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap in 2025 bei 16 %.
Die GLS Bank misst den Gender Pay Gap auf Basis der Stundensätze aller zum Stichtag aktiven Mitarbeitenden. Ein 13. Gehalt fließt in die Berechnung des Stundensatzes ein.
Mit einem Gender Pay Gap von 5,46 % zum Jahresende 2025 hat die GLS Bank ihr Ziel erreicht und hält laufend die Entwicklung des Gender-Pay-Gap im Blick. Jede Neueinstellung und jede Einkommensanpassung fließt in die Analyse ein.
Der Gender Pay Gap wird quartalsweise ausgewiesen – differenziert pro Team. So entsteht Transparenz über Gehaltsstrukturen und Führungskräfte erhalten klare Hinweise, wo Ungleichgewichte bestehen. Seit der ersten Erhebung zum 31.12.2020 sank der Gender Pay Gap um mehr als 8 Prozentpunkte.
Trotz dieser Entwicklung besteht Handlungsbedarf. Ursachen werden weiter untersucht, Maßnahmen konsequent ausgebaut. Neben dem Gehalt stehen dabei auch Weiterbildung, Karrieremöglichkeiten, Job-Sharing und weitere Rahmenbedingungen im Fokus.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-16: Vergütungsparameter.
| Gender Pay Gap zum 31.12.2025 | Gender Pay Gap zum 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| GLS Bank | 5,5 % | 6,1 % |
| GLS BAG | 21,9 % | 17,0 % |
| GLS Investments | 6,4 % | 16,4 % |
| GLS ImmoWert | keine Angabe | |
Lohnspanne
Die GLS Bank steht für faire und transparente Vergütung. Dazu gehört, Vorstandsgehälter offen zu legen. Die jährliche Gesamtvergütung der Vorstandssprecherin von 250.000 Euro ist regelmäßig im Nachhaltigkeitsbericht und in der öffentlichen Kommunikation genannt. Der Vergleich mit Einkommen anderer Bankvorstände regt bewusst zum Nachdenken an – über Gehaltsstrukturen, Macht und Verantwortung im Finanzsektor.
Neben der absoluten Höhe der Vorstandsgehälter spielt die Lohnspanne eine zentrale Rolle. Gehaltsunterschiede zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Einkommen sollen im GLS Konzern in einem verantwortungsvollen Verhältnis stehen.
| Lohnspanne zum 31.12.2025 | Lohnspanne zum 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| GLS Bank | 6,3 | 6,5 |
| GLS BAG | 3,6 | 3,7 |
| GLS Investments | 4,6 | 4,7 |
| GLS ImmoWert | keine Angabe | |
Für die Berechnung der Lohnspanne dient das jeweils höchste vertraglich vereinbarte Gehalt (Vorstand/Geschäftsführung) als Bezugspunkt. Dem gegenüber steht ein fiktives niedrigstes Gehalt: Es setzt sich aus dem Grundgehalt, dem Zuschlag für ein Berufsjahr gemäß Einkommensordnung und den vermögenswirksamen Leistungen zusammen.
| in EUR pro Jahr | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstes Gehalt (Vorstandssprecher*in) | 250.000 | 250.000 | 232.000 | 296.000 | 296.000 |
| Niedrigstes Gehalt (fiktives niedrigstes Gehalt gemäß der Einkommensordnung) | 39.623 | 38.479 | 37.270 | 35.541 | 34.670 |
| Lohnspanne | 6,3 | 6,5 | 6,2 | 8,3 | 8,5 |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Berichtsjahr gab es einen gemeldeten Fall von Diskriminierung. Dieser wird in den üblichen Prozessen der AGG-Beschwerdestelle bearbeitet, um eine Lösung zu erarbeiten, die alle Beteiligte schützt, sensibilisiert und weitere Vorfälle vorbeugt. Im Berichtszeitraum mussten keine Sanktionen im Zusammenhand mit Vorfällen und Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten gezahlt werden.
Diese Angaben beziehen sich auf ESRS S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten.