Einkommensordnung

Die Einkommensordnung gilt für alle Mitarbeitenden der GLS Bank, der GLS BAG, der GLS EAG, der GLS Investments und der GLS Mobility GmbH. Die Einkommensordnung wird in einem jährlichen Turnus überprüft.

Zuletzt wurde sie 2025 redaktionell überarbeitet und trat zum 01.08.2025 in Kraft. Mit der Einkommensordnung soll ein transparenter und nachvollziehbarer Rahmen geschaffen werden, der allen Mitarbeitenden die Erfüllung der betrieblichen Aufgaben unter Beachtung der persönlichen Lebenssituation ermöglicht.

Die Einkommensordnung wird einmal im Jahr überarbeitet. Hier werden dann die gesetzlichen Anforderungen geprüft und angepasst, sowie die generelle Einkommenserhöhung umgesetzt. Über das Jahr werden zudem Änderungsbedarfe gesammelt, die in dem Prozess mit geprüft werden.

Die Einkommensordnung gilt für alle Mitarbeitenden der GLS Bank, der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft, der EAG, der GLS Investment Management GmbH und der GLS Mobility GmbH.

Die Abteilung Menschen und Wertekultur (MEW) ist schlussendlich für die Umsetzung der Einkommensordnung verantwortlich.

Die Einkommensordnung orientiert sich am Prinzip der Grundsicherung, welche die existenziellen Bedürfnisse von Mitarbeitenden sicherstellt. Je nach Lebenslage sichern unterschiedliche Elemente der Einkommensgestaltung die Grundbedürfnisse der Mitarbeitenden ab.

Die Arbeitnehmervertretung (Vertrauenskreis) ist in die Entwicklung der Einkommensordnung eingebunden. Zusätzlich ist die Einkommensordnung mit einer Dreiviertel-Mehrheit von den Mitarbeitenden verabschiedet worden, zuletzt nach inhaltlicher Anpassung im Jahr 2022.

Die Inhalte der Einkommensordnung sind allen Mitarbeitenden über das Intranet zugänglich. Darüber hinaus berichtet die GLS Bank Bestandteile der Einkommensordnung in ihren Nachhaltigkeitsberichten.