Vereinbarung zur allgemeinen Gleichbehandlung
Die GLS Bank hat eine Vereinbarung zur allgemeinen Gleichbehandlung zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung.
Der Anwendungsbereich der Vereinbarung betrifft alle Mitarbeitenden der GLS Bank. Zusätzlich können Kund*innen bei Verstößen oder Grenzüberschreitungen von der Vereinbarung betroffen sein. Verantwortlich für die Umsetzung der Vereinbarung ist die Gleichstellungsbeauftragte.
Die Grundlage der Vereinbarung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu dem sich die GLS Bank verpflichtet hat. Zusätzlich ist die GLS Bank Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Alle zentralen Konzepte werden mit dem Vertrauenskreis (Mitarbeitendenvertretung) und mit der Geschäftsleitung abgestimmt.
Die Vereinbarung steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung.