Anlage- und Finanzierungsgrundsätze

Zur Konkretisierung der Geschäfts- und Risikostrategie dienen die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze. Diese definieren, welche Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken auf die Vision der GLS Bank einzahlen und welche nicht.

In den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen des GLS Konzerns wird definiert, in welche Bereiche gezielt investiert wird (Positivkriterien) und welche Bereiche von Investitionen und Finanzierungen ausgeschlossen werden (Ausschlusskriterien). Sie sind die sozialen und ökologischen Leitplanken für Investitionsentscheidungen und Finanzierungen. Dafür prüft die GLS Bank, ob Unternehmen Umsätze durch Wertschöpfung in einem als kritisch betrachteten Sektor erzielen oder kontroverse Geschäftspraktiken vorhanden sind. Unternehmen, Projekte und Produkte, auf welche die definierten Ausschlusskriterien zutreffen, werden nicht finanziert.

Folgend werden die verschiedenen Ausschluss- und Positivkriterien zu den wesentlichen Themen beschrieben:

Ausschlusskriterien

  • Kohle, Öl & Gas
  • Atomkraft
  • Bioenergie aus nicht nachhaltigen Quellen
  • Abholzung & Umwandlung von Ökosystemen
  • Schädliche Chemikalien
  • Pestizide & synthetische Düngemittel
  • Kontroverses Umweltverhalten
  • Kontroverse Wirtschaftspraktiken
  • Gentechnik in der Landwirtschaft
  • Massentierhaltung
  • Tierwohlverstoße
  • Suchtmittel & Pornographie
  • Konfliktmineralien
  • Waffen und Rüstungsgüter
  • Verletzung von Menschenrechten
  • Verletzung von Arbeitsrechten

Positivkriterien

  • Erneuerbare Energien
  • Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
  • Wohnen
  • Bildung & Kultur
  • Soziales & Gesundheit
  • Finanzdienstleistungen
  • Mikrofinanzierung
  • Mobilität
  • Nachhaltige Wirtschaft
  • Ressourcenschonende Betriebsführung
  • Entwicklungspolitische Ziele
  • Nachhaltige Unternehmenspolitik
  • Soziale Verantwortung
  • Produktverantwortung

Umsatzschwellen und Umsatzanteile

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Ausschlusskriterien sind die regulatorisch erforderlichen Umsatzschwellen. Diese zeigen an, ab welchem Umsatzanteil in einem kontroversen Geschäftsfeld ein Unternehmen von einer Finanzierung oder Investition ausgeschlossen wird. Unsere Umsatzschwellen liegen für die meisten Kriterien bei 0 %, maximal aber bei 5 % des Umsatzes. Diese Schwelle bedeutet jedoch nicht, dass pauschal Umsätze bis 5 % toleriert werden. Es ermöglicht uns jedoch Einzelfallentscheidungen zu treffen, ob das Unternehmen insgesamt trotzdem als glaubwürdig nachhaltig bewerten und überzeugende Gründe für das Unternehmen sprechen.

Die Überprüfung auf Einhaltung der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze erfolgt bei jeder Investitions- und Finanzierungsentscheidung. Grenzfälle im Kreditbereich werden in einem internen Gremium mit kritischen Fachverantwortlichen diskutiert. Der zum Teil extern besetzte Anlageausschuss entscheidet, welche Titel in das Anlageuniversum aufgenommen werden und welche kontroversen Emittenten anlassbezogen entfernt werden müssen.

Die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze gelten für den gesamten GLS Konzern. Da die GLS ImmoWert und die Immobilienprojekte kein Anlage- und Finanzierungsgeschäft betreiben, sind diese Tochtergesellschaften nur indirekt von den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen betroffen.

Der Vorstand der GLS Bank bzw. die Geschäftsführung/Vorstand der betroffenen Tochterunternehmen sind dabei für die Einhaltung der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze verantwortlich.

Die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze orientieren sich an internationalem Recht und Normen zu Mensch und Umwelt, wissenschaftlicher Expertise und Perspektiven von NGOs. Folgende Nachhaltigkeitsstandards dienen als Orientierung für die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze:

Bankenbezogen:

  • PAB-Mindestausschlüsse (Paris-Aligned-Benchmark)
  • CTB-Mindestausschlüsse (Climate-Transition-Benchmark)
  • BVI-Mindestausschlüsse
  • Einhaltung der EU-Biostandards (EU 2021/1165)) für alle Kredit- und Investitionsentscheidungen im Anbau landwirtschaftlicher Produkte 

Allgemein:

  • Ökologisch:
    • Chemikalien: REACH-Verordnung der EU, Montrealer Protokoll, OSPAR Übereinkommen und Stockholmer Übereinkommen zu schädlichen Chemikalien
    • IUCN-Kategorien für Schutzgebiete, IUCN Rote Liste gefährdeter Arten
    • Übereinkommen zu Feuchtgebieten (Ramsar-Übereinkommen)
    • Nagoya Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention
  • Sozial:
    • Allgemeine Menschenrechtserklärung
    • ILO Kernarbeitsnormen
    • Konfliktmineralien: Dodd-Frank Act und EU-Verordnung 2017/821
    • Erklärung von Tirana zur illegitimen Aneignung von Land
  • Weitere Wirtschaftspraktiken:
    • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
    • EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke: Ausschluss von Unternehmen die ihren Ursprung oder Sitz dort haben

Über die Nutzung der externen anerkannten Rahmenwerke wurden implizit die Interessen von Stakeholdergruppen wie Natur und Gesellschaft stellvertretend einbezogen.

Die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze stehen über die Website der GLS Bank allen Interessierten zur Verfügung.