Arbeitsanweisung zur Wirkungstransparenz
Die GLS Bank verfolgt eine Arbeitsanweisung zur Schaffung von Transparenz über ihre Finanzierungen.
Der Anwendungsbereich zur Wirkungsmessung deckt Kreditvergaben an Firmenkund*innen mit Engagements mit einem Kreditvolumen über 300 TEUR ab. Der Anwendungsbereich zur Kreditliste deckt Kreditvergaben an Firmenkund*innen ab - unabhängig von der Engagement-Höhe. Ausnahmen für Kredite „ohne Wirkung“ sind in einer eigenen Arbeitsanweisung festgelegt.
Diese fußt auf der Annahme, dass bestimmte Kredite nicht relevant für die Veröffentlichung sind, wie bspw. Prolongationen oder Terminkredite, da hier keine neue Wirkung erzielt wird und die Kredite originär (Ursprungsdarlehen oder Rahmenkredit) bereits veröffentlicht wurden. Eine zweite oder wiederholte Veröffentlichung würde die Darstellung der Mittelverwendung verzerren.
Die Verantwortung zur Umsetzung der Wirkungsmessung und der Kreditliste liegt bei den Abteilungsleitenden der jeweiligen Abteilungen. Die Arbeitsanweisung orientiert sich nicht an weiteren nachhaltigkeitsbezogenen Standards.
Eine Einbindung der Firmenkund*innen in die Datenerhebung für die Wirkungsmessung wird durch einen kundeneigenen Zugang (gesonderte Anwendung) zum Wirkungstransparenzportal ermöglicht.
Die Arbeitsanweisungen sind für Mitarbeitende über das Intranet verfügbar.