Arbeitsanweisungen zu Weiterbildungen

Wesentliche Konzepte sind Arbeitsanweisungen zu Weiterbildungsprozessen, Führungsentwicklung und dem Mitarbeiterjahresgespräch.

  • Der Teilbereich Weiterbildung unterhält vorrangig die Aufgabengebiete Aus- und Weiterbildung zur Förderung von Potenzialen sowie zur Erhaltung, Aktualisierung und (Weiter-) Entwicklung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die für die GLS Bank zukunftsweisend sind. Die Abteilung Menschen und Wertekultur (MEW) verantwortet die Bündelung der Weiterbildungsbedarfe und damit verbundene Weiterbildungskostenplanung und -steuerung. Zudem übernimmt die Abteilung MEW die Weiterbildungsadministration externer Maßnahmen, die Planung und Umsetzung intern durchgeführter Weiterbildungen und die Dokumentation im Verlauf dieser Prozesse. Bei intern durchgeführten Weiterbildungen arbeitet die MEW - je nach Bedarf - mit internen oder externen Trainer*innen zusammen.
  • Weiterbildungs- und Entwicklungsbedarfe werden nach Bedarf unterjährig zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in sowie im Rahmen des Mitarbeiterjahresgesprächs (MAJG) gebündelt besprochen. Ausgangspunkt bildet die aktuelle Funktion der Mitarbeitenden mit den wesentlichen Tätigkeitsfeldern. Aus dem Abgleich der Anforderungen mit der Ist-Situation - oder aus einer geplanten Weiterentwicklung - leitet sich der Weiterbildungs- und Entwicklungsbedarf ab. Dieser kann zum einen durch Weiterbildungen gedeckt werden oder durch andere Entwicklungsmaßnahmen (Coaching, Mentoring, Training-on-the-Jobs (TOJ) etc.).
  • Die Budgetverantwortung für Weiterbildungen liegt in der Abteilung Menschen und Wertekultur (MEW). Das Weiterbildungsbudget für das Folgejahr wird zum einen auf Grundlage der Vorjahresdaten sowie relevanter Planungsgrößen entwickelt. Auf der anderen Seite gründet die Weiterbildungskostenplanung auf den Weiterbildungsbedarfen der Mitarbeiter*innen. Diese Angaben zu den voraussichtlichen Kosten werden von der Abteilung MEW kumuliert und als Gesamtbudget eines Jahres in die Budgetplanung des Hauses zur Abstimmung eingereicht.
  • Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte sind durch die eigenverantwortliche Entscheidung über fachliche Weiterbildungen an der Budgetsteuerung beteiligt: Die gemeinsame Steuerung basiert auf der Grundannahme, dass Mitarbeiter*in und Führungskraft die Entscheidung verantwortungsbewusst gemäß gegebener Leitfragen treffen. So werden nur die Weiterbildungen, die im jeweiligen Jahr dringlich und wichtig sind, angemeldet. Dadurch wird unter anderem ermöglicht, dass Weiterbildungen bedarfsorientiert in Anspruch genommen werden können und nicht durch Abteilungsbudgets begrenzt werden.
  • Trainingskonzepte im Kundenservice basieren auf der Grundlage des GLS Kundenerlebnis von 2014. Dies umfasst einen GLS Leitsatz und den GLS Gesprächspfad. Dieser Leitsatz verdeutlicht aus Kundenperspektive, wie Kund*innen den Kontakt mit der Bank idealerweise erleben. Basierend auf diesem Leitbild werden 1 zu 1 Trainings-on-the-Jobs (TOJs) im Kundenservice von den Trainer*innen konzipiert. 

Der Anwendungsbereich der Arbeitsanweisungen betrifft alle Mitarbeitenden der GLS Bank. Verantwortlich für die Umsetzung der Arbeitsanweisungen ist die Leitung der Abteilung Menschen und Wertekultur. Alle zentralen Konzepte werden mit dem Vertrauenskreis (Mitarbeitendenvertretung) abgestimmt. Arbeitsanweisungen stehen allen Mitarbeitenden zur Verfügung.