Beschaffungsrichtlinie

Die Beschaffungsrichtlinie der GLS Bank sichert die nachhaltige Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Sie verfolgt das Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu minimieren und auszuschließen. Sie definiert verbindliche Grundsätze, Verfahren und Ausschlusskriterien für alle Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, um sicherzustellen, dass die Beschaffungsaktivitäten ethischen Standards entsprechen und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt vermieden werden. Grundlage jeder Geschäftsbeziehung zu Lieferant*innen und Dienstleister*innen ist die Unterzeichnung der vertraglichen Nachhaltigkeitsvereinbarung. Mit dieser verpflichten sich Geschäftspartner*innen zu sozialen und ökologischen Mindeststandards.

Die Beschaffungsrichtlinie gilt für alle Abteilungen der GLS Bank, die in die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen involviert sind und bezieht sich auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Für die Einhaltung der Richtlinie ist die jeweils bestellende Abteilung zuständig.

Die Richtlinie greift auf verschiedene externe Nachhaltigkeitssiegel zurück, orientiert sich aber nicht explizit daran. Es wurden keine Stakeholder in die Erarbeitung der Richtlinie einbezogen.

Die Richtlinie ist über das Intranet allen Mitarbeitenden zugänglich.