Konzepte im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Als älteste sozial-ökologische Bank Deutschlands verfolgt und fördert die GLS Bank eine regenerative Wirtschaftsweise für Mensch und Umwelt in all ihren geschäftlichen Aktivitäten. Das gilt auch für die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Die Grundsatzerklärung bildet die Grundlage aller weiteren Konzepte bezüglich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Darauf aufbauend regelt der Lieferantenkodex, welche Anforderungen der GLS Konzern konkret gegenüber seinen Lieferant*innen hat. Hier wird transparent offengelegt, wie der GLS Konzern faire Geschäftspraktiken fördert, seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und gemeinschaftlich mit Lieferant*innen und Partner*innen in den Dialog geht. Auf der Homepage der GLS Bank besteht darüber hinaus die Möglichkeit Beschwerden, Bedenken und Anregungen anonym über ein Formular oder per Mail an den Menschenrechtsbeauftragten über menschenrechte@gls.de einzureichen.

Die Konzepte im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes gelten für den eigenen Betrieb sowie die vorgelagerte Wertschöpfungskette der GLS Bank. Die Abteilung Beauftragtenwesen ist verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Die Umsetzung der LkSG-Anforderungen, insbesondere des Lieferantenkodex, erfolgen unter Einhaltung von international anerkannten Rahmenwerken (beispielsweise ILO-Kernarbeitsnormen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, uvm.). Über die Nutzung von externen anerkannten Rahmenwerken, wurden implizit die Interessen von Stakeholdergruppen wie Natur und Gesellschaft stellvertretend einbezogen.

Der Lieferantenkodex sowie die Beschwerdegrundsätze sind über die Webseite der GLS Bank verfügbar.