Satzung
Die Satzung der GLS Bank definiert Zweck und Gegenstand der Genossenschaftsbank folgendermaßen: „Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder und ihrer Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, rechtlich sozialem und kulturellem Gebiet. Das Ziel des Zusammenschlusses ist gegenseitige Hilfe, nicht die Gewinnerzielung für das einzelne Mitglied oder für die Genossenschaft. Wer Geld bei dieser Bank einlegt, tut dies in erster Linie mit Rücksicht auf den Geldbedarf anderer Mitglieder und um im volkswirtschaftlichen Interesse einen Ausgleich des Gesamtetats aller Mitglieder zu erreichen.“
Die Satzung stellt also die Gemeinschaft der Mitglieder in den Vordergrund, woraus sich eine enge Beziehung der Bank mit den Mitgliedern ergibt, die auf verschiedene Weise eingebunden wird.
Die Satzung gilt für die GLS Bank. Die höchste Ebene in der Organisation, die für die Umsetzung der Satzung verantwortlich ist, ist die erweiterte Geschäftsleitung der GLS Bank.
Alle Mitglieder sind jährlich auf der Generalversammlung über mögliche Satzungsänderungen abzustimmen.
Die Satzung ist über die Webseite der GLS Bank abrufbar.