Vereinbarung zur Suchtprävention

Die GLS Bank hat eine verbindliche Vereinbarung zur Suchtprävention getroffen, die alle Mitarbeitenden einschließt.

Der Anwendungsbereich der Vereinbarung betrifft alle Mitarbeitenden der GLS Bank. Verantwortlich für die Umsetzung der Vereinbarung ist die Suchtbeauftragte der GLS Bank. Die höchste Ebene, die für die Umsetzung des Konzepts verantwortlich ist, ist die Geschäftsführung.

Die Vereinbarung wurde in Abstimmung mit Geschäftsführung und Vertrauenskreis (Mitarbeitendenvertretung) ausgearbeitet bzw. abgestimmt.

Die Vereinbarung steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung.