Erfassung der Wirkdaten
Die Erfassung der Wirkdaten erfolgt über das Wirkungstransparenzportal. Die Erfassung ist notwendig für alle Kredite mit Referenzdatum des aktuellen Jahres und von Kund*innen mit Engagements >300 TEUR. Kredite können gruppiert werden (unter der Annahme, dass mit mehreren Finanzierungen die gleiche Wirkung erzielt wird, bspw. bei mehreren Darlehen für ein Vorhaben). Außerdem können Kredite als nicht relevant markiert werden. Die Entscheidung zur Relevanz liegt bei den jeweiligen Beratenden und ist über eine interne Arbeitsanweisung geregelt. Für den SOLL-IST-Abgleich werden alle Kredite an Firmenkund*innen mit Referenzdatum des jeweils laufenden Kalenderjahres und einem Kreditvolumen über 300 TEUR berücksichtigt (= SOLL). Gruppen werden als ein Kredit gewertet. Als bearbeitet (= IST) gelten alle Kredite, bei denen die Wirkdatenerhebung abgeschlossen wurde. Die Kennzahl wird als IST / SOLL berechnet. Die für die genannten Wirkziele relevanten Wirkindikatoren sind zu befüllen, sofern das Kundensegment der Kund*innen mit der, für das Wirkziel relevanten Branche übereinstimmt.
Es erfolgt keine Validierung der Kennzahl durch eine externe Stelle.