Anlage- und Finanzierungsgrundsätze
In den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen des GLS Konzerns wird definiert, in welche Bereiche gezielt investiert wird (Positivkriterien) und welche Bereiche von Investitionen und Finanzierungen ausgeschlossen werden (Ausschlusskriterien). Diese Kriterien helfen dabei zu identifizieren, welche Unternehmen und/oder Projekte der Ausrichtung der GLS entsprechen.
Die Überprüfung auf Einhaltung der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze erfolgt bei jeder Investitions- und Finanzierungsentscheidung. Grenzfälle im Kreditbereich werden in einem internen Gremium mit kritischen Fachverantwortlichen diskutiert. Der z.T. extern besetzte Anlageausschuss entscheidet, welche Titel in das Anlageuniversum aufgenommen werden und welche kontroversen Emittenten anlassbezogen entfernt werden müssen.
Die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze gelten für den gesamten GLS Konzern. Da die GLS ImmoWert, GLS Mobility und die Immobilienprojekte kein Anlage- und Finanzierungsgeschäft betreiben, sind diese Tochtergesellschaften nur indirekt von den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen betroffen.
Die höchste Ebene in der Organisation, die für die Einhaltung der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze verantwortlich ist, ist die erweiterte Geschäftsleitung der GLS Bank beziehungsweise die Geschäftsführung/Vorstand aller betroffenen Tochterunternehmen.
Die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze orientieren sich an internationalem Recht und Normen zu Mensch und Umwelt, wissenschaftlicher Expertise und Perspektiven von NGOs. Folgende Nachhaltigkeitsstandards dienen als Orientierung für die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze:
- Bankenbezogen:
- PAB-Mindestausschlüsse (Paris-Aligned-Benchmark)
- CTB-Mindestausschlüsse (Climate-Transition-Benchmark)
- BVI-Mindestausschlüsse
- Einhaltung der EU-Biostandards (EU 2021/1165)) für alle Kredit- und Investitionsentscheidungen im Anbau landwirtschaftlicher Produkte
- Allgemein:
- Ökologisch:
- Chemikalien: REACH-Verordnung der EU, Montrealer Protokoll, OSPAR Übereinkommen und Stockholmer Übereinkommen zu schädlichen Chemikalien
- IUCN-Kategorien für Schutzgebiete, IUCN Rote Liste gefährdeter Arten
- Übereinkommen zu Feuchtgebieten (Ramsar-Übereinkommen)
- Nagoya Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention
- Sozial:
- Allgemeine Menschenrechtserklärung
- ILO Kernarbeitsnormen
- Konfliktmineralien: Dodd-Frank Act und EU-Verordnung 2017/821
- Erklärung von Tirana zur illegitimen Aneignung von Land
- Weitere Wirtschaftspraktiken:
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke: Ausschluss von Unternehmen dir Ihren Ursprung oder Sitz dort haben
- Ökologisch:
Über die Nutzung von externen anerkannten Rahmenwerken, wurden implizit die Interessen von Stakeholdergruppen wie Natur und Gesellschaft stellvertretend einbezogen.
Die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze stehen über die Website der GLS Bank allen Interessierten zur Verfügung.
- Kohle, Öl & Gas
- Atomkraft
- Bioenergie aus nicht nachhaltigen Quellen
- Abholzung & Umwandlung von Ökosystemen
- Schädliche Chemikalien
- Synthetische Pestizide & Düngemittel
- Kontroverses Umweltverhalten
- Kontroverse Wirtschaftspraktiken
- Gentechnik in der Landwirtschaft
- Massentierhaltung
- Tierwohlverstöße
- Suchtmittel & Pornographie
- Konfliktmineralien
- Waffen und Rüstungsgüter
- Verletzung von Menschenrechten
- Verletzung von Arbeitsrechten
Umsatzschwellen und Umsatzanteile
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Ausschlusskriterien sind die regulatorisch erforderlichen Umsatzschwellen. Diese zeigen an, ab welchem Umsatzanteil in einem kontroversen Geschäftsfeld ein Unternehmen von einer Finanzierung oder Investition ausgeschlossen wird. Unsere Umsatzschwellen liegen für die meisten Kriterien bei 0 Prozent, maximal aber bei 5 Prozent des Umsatzes. Diese Schwelle bedeutet jedoch nicht, dass pauschal Umsätze bis 5 Prozent toleriert werden. Es ermöglicht uns jedoch Einzelfallentscheidungen zu treffen, ob das Unternehmen insgesamt trotzdem als glaubwürdig nachhaltig bewerten und überzeugende Gründe für das Unternehmen sprechen.
Positivkriterien
- Ernährung
- Wohnen
- Erneuerbare Energien
- Bildung & Kultur
- Soziales und Gesundheit
- Nachhaltige Wirtschaft
- Banken und Versicherungen
- Entwicklungs- und Mikrofinanzierung