Arbeitsanweisung zur Schaffung von Transparenz

In einer internen Arbeitsanweisung ist die Erhebung von Wirkdaten (Daten zur sozial-ökologischen Wirkung der Finanzierungen) zu relevanten Kreditvergaben sowie die Erfassung der vergebenen Kredite für die Veröffentlichung in der Kreditliste im Bankspiegel (Kundenmagazin der GLS Bank) festgeschrieben.

Diese Konzepte stellen eine Transparenz hinsichtlich der vergebenen Kredite und der daraus entstehenden Wirkung sicher. 

Der Anwendungsbereich zur Wirkungsmessung und zur Kreditliste deckt Kreditvergaben an Firmenkund*innen mit Engagements >300 TEUR ab. Ausnahmen für Kredite „ohne Wirkung“ sind in einer eigenen Arbeitsanweisung festgelegt. Es wird die Annahme getroffen, dass bestimmte Kredite nicht relevant für die Veröffentlichung sind, wie bspw. Prolongationen oder Terminkredite, da hier keine neue Wirkung erzielt wird und die Kredite originär (Ursprungsdarlehen oder Rahmenkredit) bereits veröffentlicht wurden. Eine zweite oder wiederholte Veröffentlichung würde die Darstellung der Mittelverwendung verzerren.

Die Verantwortung zur Umsetzung der Wirkungsmessung und der Kreditliste liegt bei den Abteilungsleiter*innen der jeweiligen Abteilungen.

Die Arbeitsanweisung orientiert sich nicht an weiteren nachhaltigkeitsbezogenen Standards. Eine Einbindung der Firmenkund*innen in die Datenerhebung für die Wirkungsmessung wird durch einen kundeneigenen Zugang (gesonderte Anwendung) zum Wirkungstransparenzportal ermöglicht.

Die Arbeitsanweisungen sind für Mitarbeitende über das Intranet verfügbar.