Einkommensordnung

Die Einkommensordnung gilt für alle Mitarbeitenden der GLS Bank, der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft, der EAG, der GLS Investment Management GmbH und der GLS Mobility GmbH. Die erweiterte Geschäftsleitung ist schlussendlich für die Umsetzung der Einkommensordnung verantwortlich. Die Arbeitnehmervertretung (Vertrauenskreis) ist in die Entwicklung der Einkommensordnung eingebunden.

Die Inhalte der Einkommensordnung sind allen Mitarbeitenden über das Intranet zugänglich.