Die Mitarbeitenden der GLS Gruppe erhalten grundsätzlich ein Einkommen, welches sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt und jeweils zum Monatsbeginn ausgezahlt wird. Die Auszahlung des 13. Monatseinkommens erfolgt jeweils zur Hälfte mit der Zahlung im Juni und November. Das Einkommen von Nachwuchskräften, Aushilfen, Reinigungskräften und Casino-Mitarbeitenden setzt sich anderweitig zusammen.
- Grundeinkommen: Das Grundeinkommen bildet die persönliche Existenzgrundlage der Mitarbeitenden und gilt unabhängig von Aufgabe und sozialer Situation der Einzelnen. Im Jahr 2024 belief sich das Grundeinkommen auf 2.865 EUR.
- Darüber hinaus haben Mitarbeitende (Praktikant*innen und Werkstudierende ausgeschlossen) Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 EUR monatlich, einen Zuschuss zur Direktversicherung oder Pensionskasse sowie auf die GLS Altersvorsorge.
- Sozialanteil: In diesem Einkommensbestandteil finden individuelle soziale Situationen und daraus resultierende reale Bedürfnisse Berücksichtigung. Dazu zählt ein Kinderzuschlag in Höhe von 279 EUR pro Kind, ein Ortszuschlag (variiert je nach Filialstandort) sowie ein Fahrtkostenzuschuss (JobTicket).
- Funktionsanteil: Im Funktionsanteil werden Fach- und Sozialkompetenz, Verantwortung und die berufliche Expertise abgebildet. Der Zuschlag für Berufsjahre beträgt 58 EUR pro Jahr. Es können maximal acht Berufsjahre angerechnet werden. Weiterhin sind alle Stellen in eine von acht Funktionsgruppen eingeordnet, die sich nach dem Grad der Verant-wortung sowie der Fach- und Sozialkompetenz richtet. Dabei beträgt der höchstmögliche Funktionszuschlag 7.982 EUR. Vorständ*innen werden außertariflich vergütet.
Darüber hinaus übernimmt die GLS Bank zusätzliche soziale Leistungen. Zur Geburt eines Kindes werden 306 EUR ausgezahlt, zu einer Hochzeit 153 EUR. Für Betriebsjubiläen sind außerdem Sonderurlaubstage sowie Sonderzahlungen vorgesehen. Weiterhin erstattet die GLS Bank Kosten für beruflich bedingte Umzüge, gesundheitliche Hilfsmittel, die von einem Betriebsarzt verordnet sind und für Arbeitskleidung. Mitarbeitende des GLS Konzerns haben außerdem Anspruch auf die Fortzahlung des Krankengeldzuschusses im Anschluss an die Einkommensfortzahlung. Die Dauer der Zahlung ist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.
Trainees erhalten ein festes Einkommen, das von der vorherigen Ausbildung abhängig ist. Sie haben ebenfalls Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, das 13. Monatseinkommen sowie die Sozialzuschläge. Ein Filialeinsatz wird zusätzlich monetär vergütet.
Das Gehalt der Auszubildenden richtet sich nach dem aktuellen Tarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken. Sie haben ebenfalls Anspruch auf einen Wohnungszuschlag in Höhe von 250 EUR, vermögenswirksame Leistungen, das 13. Monatseinkommen, die Sozialzuschläge sowie auf einen Zuschuss bei einem Filialeinsatz.
Praktikant*innen erhalten ein Entgelt in Höhe des aktuellen BaföG-Höchstsatzes von 842 EUR monatlich. Dauert das Praktikum länger als drei Monate oder ist es das zweite Praktikum im GLS Konzern, haben diejenigen Personen Anspruch auf 2.097,29 EUR.
Aushilfen erhalten einen Stundensatz von 17 EUR und arbeiten maximal 31,5 Stunden pro Woche.
Werkstudierende erhalten einen Stundenlohn von 17 EUR. Sie haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. Während der Semesterzeiten können sie bis zu 20 Stunden arbeiten und während der vorlesungsfreien Zeit ist es ihnen freigestellt, auf Vollzeit aufzustocken.
Reinigungskräfte und unbefristet beschäftigte Mitarbeitende der eigenen Kantine verdienen ebenfalls 17 EUR pro Stunde. Der Stundenlohn wird hochgerechnet entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen und als monatliches Einkommen ausgezahlt. Schwankungen durch unterschiedlich geleistete Stundenzahlen im Monat werden im Folgemonat ausgeglichen. Reinigungskräfte haben Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, vermögenswirksame Leistungen und Sozialzuschläge.