Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

In 2024 wurde ein bankenweites Umsetzungsprojekt zur Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gestartet, da der GLS Konzern unter die Anwendungsgrenze fallen wird. Daher wird die Ernennung einer menschenrechtbeauftragten Person, die Einrichtung eines Risikomanagements gem. LkSG, die Veröffentlichung der Grundsatzerklärung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Vorfälle vorbereitet.

Eine Arbeitsanweisung zur nachhaltigen Beschaffung existiert bereits und enthält Kriterien, die explizit Menschenrechte in der Lieferkette betreffen.

Das übergeordnete Leitbild stellt darüber hinaus klar, dass die GLS Bank sich an den Grundbedürfnissen der Menschen ausrichtet. Die Unternehmensstrategie verfolgt darüber hinaus, dass die GLS Bank regenerativ wirtschaftet im Sinne planetarer Belastungsgrenzen und sozialer Fundamente. 

Die Anforderungen des LkSG werden ab der Anwendungsgrenze für die GLS Bank als Mutterunternehmen, sowie für ihre Tochterunternehmen gelten. Alle Unternehmen haben den Hauptsitz in Deutschland. Die Umsetzung des LkSG bezieht sich auf den eigenen Betrieb sowie die vorgelagerte Lieferkette.

Die Umsetzung der LkSG-Anforderungen erfolgen unter Einhaltung von international anerkannten Rahmenwerken (beispielsweise ILO-Kernarbeitsnormen, allgemeine Menschenrechte). Über die Nutzung von externen anerkannten Rahmenwerken, wurden implizit die Interessen von Stakeholdergruppen wie Natur und Gesellschaft stellvertretend einbezogen.

Über die beschriebenen Konzepte wird erwartet, dass, nach in Kraft treten dieser Konzepte, zukünftig negative Auswirkungen bei der eigenen vorgelagerten Wertschöpfungskette minimiert werden können.

Im Rahmen der Fortführung des Umsetzungsprojekts werden in 2025 die entsprechende Grundsatzerklärung veröffentlicht, ein frei zugängliches und anonymes Beschwerdeverfahren eingerichtet, Abhilfemaßnahmen für potenzielle Vorfälle entwickelt und ein Lieferantenkodex entwickelt. 

Eine interne Arbeitsanweisung zu Beschaffung inkl. Nachhaltigkeitskriterien ist 2024 in Kraft getreten.