Vereinbarung zur allgemeinen Gleichbehandlung zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung
Ziel der Vereinbarung ist es, dass das Arbeitsklima in der GLS Bank von gegenseitiger Akzeptanz und Respekt geprägt sein soll. Das Bewusstsein aller Mitarbeitenden soll geschärft werden, damit Fälle von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung geahndet werden können, um ein wertschätzendes Miteinander in der GLS Bank nachhaltig aufrechtzuerhalten und zu stärken. Sollte es zu Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kommen, wird die Gleichstellungsbeauftragte und die Beschwerdestelle (AGG-Beschwerdestelle) informiert, die den Vorfall und entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen prüft.
In 2024 gab es drei Beschwerden bei der AGG Beschwerdestelle.
Der Anwendungsbereich der Vereinbarung betrifft alle Mitarbeitenden der GLS Bank. Verantwortlich für die Umsetzung der Arbeitsanweisungen ist die Gleichstellungsbeauftragte. Die Grundlage der Vereinbarung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu dem sich die GLS Bank verpflichtet hat. Zusätzlich ist die GLS Bank Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt.
Alle zentralen Konzepte werden mit dem Vertrauenskreis (Mitarbeitendenvertretung) abgestimmt. Die Vereinbarung steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung.
Im Einklang mit den GLS Kernwerten haben alle Mitarbeitende stets die Möglichkeit und sind sogar angehalten, potenzielle negative Auswirkungen oder Verstöße zu artikulieren und an einer Behebung mitzuwirken. Die GLS Bank stellt hierzu mannigfaltige Dialogräume (Jour fixe, regelmäßige Austauschformate und digitale Räume) zur Verfügung. Mitarbeitende sind hierbei nicht an hierarchische Linien gebunden. Der Vertrauenskreis nimmt hier eine vermittelnde, mitgestaltende und überwachende Rolle, analog zu einem Betriebsrat, ein.
Der Schutz der Menschenrechte ist grundlegende Essenz der Arbeit in der GLS Bank und unter anderem über das GLS Leitbild festgehalten.
Aus der Vereinbarung für allgemeine Gleichbehandlung zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung, die zwischen Vertrauenskreis und erweiterter Geschäftsleitung getroffen wurde:
- Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darüber einig, dass das Arbeitsklima von gegenseitiger Akzeptanz und Respekt geprägt sein soll. Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt haben eine positive Auswirkung auf unsere Organisation und auf die Gesellschaft in Deutschland.
- Ziel dieser Vereinbarung ist es, das Bewusstsein aller Mitarbeitenden, Führungskräfte, Funktionsträger*innen zu schärfen und sicherzustellen, dass Fälle von sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung geahndet werden, um ein wertschätzendes Miteinander am Arbeitsplatz nachhaltig aufrechtzuerhalten und zu stärken.
Folgende Diversitätsdimensionen sind über die Vereinbarung abgedeckt:
- Alter
- Ethnische Herkunft und Nationalität
- Geschlecht und geschlechtliche Identität
- Körperliche und geistige Fähigkeiten
- Religion und Weltanschauung
- Sexuelle Orientierung
- Soziale Herkunft