Das Bild zeigt Christina Optz im Gespräch mit Wilfried Münch und dem Moderator einer Veranstaltung.

Governance

In diesem Kapitel beschreiben wir unsere Governance-Strukturen. Dazu geben wir einen Einblick in Konzepte, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zum Thema Governance.

Viel Spaß beim Lesen!

Einleitung

In diesem Kapitel beschreiben wir unsere internen Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass die GLS Bank verantwortungsvoll und transparent geführt wird. Governance umfasst im Allgemeinen die Strukturen und Prozesse, die die Entscheidungsfindung und das Management innerhalb einer Organisation leiten Wir zeigen auf, welche Prinzipien und Werte unser Handeln leiten und wie wir sicherstellen, dass diese in alle Entscheidungsprozesse integriert wird. Neben unserem Vorstand und Aufsichtsrat spielen hier die Umsetzungen der Compliance Anforderungen eine zentrale Rolle. Im Folgenden bieten wir einen Einblick in Konzepte, Ziele und Maßnahmen, die wir ergreifen, um unsere Verantwortung wahrzunehmen.

Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema Governance

Diese Angaben beziehen sich auf ESRS SBM-3 und ESRS S1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir für die wesentlichen Themen positive und negative Auswirkungen, die von uns auf Governance wirken, sowie Risiken und Chancen, die sich durch das Thema Governance für uns ergeben, gesammelt. Zu diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen geben wir im Folgenden einen Überblick.

Konzepte zum Umgang mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen

Diese Angaben beziehen sich auf ESRS MDR-P und ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.


Es braucht Strategien und Konzepte, um negative Auswirkungen zu minimieren, positive Auswirkungen zu stärken, Risiken angemessen zu begegnen und Chancen zu nutzen. Einige unserer Konzepte stellen wir hier vor.
 

Ziele und Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen

Zum Thema Wertegetriebene Arbeit hat sich die GLS Bank kein Nachhaltigkeitsziel gesetzt und keine konkreten Maßnahmen umgesetzt und plant auch nicht, dies in den kommenden Jahren zu tun. Über die vielfältigen Konzepte innerhalb der GLS Bank, die im Kern immer auf der sozial-ökologischen und wertebasierten Ausrichtung basieren, sind Ziele und Maßnahmen nicht nötig. 

Das Leitbild, die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze sowie das Leitbild sind in der täglichen Arbeit im GLS Konzern tief verankert.

Diese Angaben beziehen sich auf ESRS MDR-A und ESRS MDR-T: Ziele und Maßnahmen. Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.

Planetare Grenzen und soziale Fundamente

Die Steuerung der Einhaltung der planetaren Grenzen ist eine Kernaufgabe nachhaltiger Governancesysteme. Eine gute Governance bedeutet außerdem, dass Institutionen gerecht, rechenschaftspflichtig und inklusiv handeln, um so Frieden und Gerechtigkeit, ihre politische Stimme und soziale Gerechtigkeit zu fördern. 

Kennzahlen und weitere Informationen

Die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat in der GLS Bank

Die Organe der GLS Bank sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die GLS Bank wird vom Vorstand in eigener Verantwortung geleitet. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Er vertritt die Bank gerichtlich und außergerichtlich. 

Menschen in der erweiterten Geschäftsleitung der GLS Bank in 2024: 

  • Vorstand: Aysel Osmanoglu (Vorsitzende), Dirk Kannacher, Christina Opitz

  • Designierter Vorstand: Michael Ahlers, Ssonja Peter

Diese Angaben beziehen sich auf ESRS GOV-1 und G1.GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie ESRS GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen.

Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu beraten und dessen Geschäftsführung zu überwachen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat auch für die Bestellung der Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung zuständig. Unser Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, darunter drei Vertreter*innen unserer Mitarbeitenden. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ist entscheidend, um objektiv zu handeln und Interessenkonflikte zu vermeiden.

Menschen im Aufsichtsrat der GLS Bank in 2024: 

  • Irene Ursula Reifenhäuser-Karnath (Vorsitzende)

  • Markus Ziener (stellv. Vorsitzender)

  • Dr. Beatrix Tappeser

  • Dr. rer. Pol. Maria do Rosário Almeida Ritter

  • Thomas Bieri

  • Dr. Sandra Reich

  • Madlen Brandau

  • Hennig Bernhof

  • Rolf-Ansgar Müller

Die Mitglieder üben in der Generalversammlung ihre Rechte in den Angelegenheiten der GLS Bank aus. Bei den Tochterunternehmen sind die Organe die Geschäftsleitung und ggf. der Aufsichtsrat.

Menschen im Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Tochterunternehmen in 2024:

  • Vorstand GLS BAG/EAG: Christoph Hillebrand, Jakob Müller

  • Aufsichtsrat GLS BAG/EAG: Michael Ahlers, Aysel Osmanoglu, Dirk Kannacher

  • Geschäftsführung GLS Investments: Marvin Mechelse, Karsten Kührlings

  • Geschäftsführung GLS Mobility: Mirko Schulte

  • Geschäftsführung GLS ImmoWert: Christian Eickhoff, Babett Auerbach

Wir legen großen Wert auf nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen. Die erweiterte Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat nehmen regelmäßig an Veranstaltungen, unter anderem zu Nachhaltigkeit im Finanzsektor, teil und sind in Netzwerken aktiv. Darüber hinaus wird in Geschäftsleitungs- und Aufsichtsrats-Sitzungen regelmäßig über die Strategie sowie im Rahmen eines sogenannten Umfeld-Radars neben externen auch über interne Entwicklungen und die Ausrichtung berichtet.

Die Unternehmenspolitik ist stark geprägt durch die Kernwerte und das Leitbild der GLS Bank, sowie auch durch die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze. Hierzu zeichnen sich die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat der GLS Bank durch einen großen Erfahrungsschatz in Bezug auf Nachhaltigkeit sowie nachhaltigkeitsbezogene Fachkenntnisse aus.

Um zu wissen, welche nachhaltigkeitsbezogenen Themen für uns in einem Jahr relevant sind, führen wir regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Die Wesentlichkeitsanalyse wurde für das Jahr 2024 erstmalig nach den Vorgaben der ESRS durchgeführt. Daraus wurden Nachhaltigkeitsziele abgeleitet. Definierte Ziele und die zur Zielerreichung definierten Maßnahmen werden vierteljährlich überprüft, aktualisiert und sowohl den Mitarbeitenden, Führungskräften als auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Im Risikomanagement definieren wir physische und transitorische Risiken und integrieren diese in unsere regelmäßige Berichterstattung. Diese Risiken sind Teil unserer Risikostrategie, die von der erweiterten Geschäftsleitung verabschiedet und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Unser Risikomanagementverfahren integriert Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Regelmäßige Risikoanalysen und Kontrollen stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte beachtet werden.

Bei der Überwachung der Geschäfts- und Risikostrategie berücksichtigen wir die ökologischen und sozialen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen. Nachhaltigkeitsaspekte sind ein fester Bestandteil unserer strategischen Planung. Bei Entscheidungen berücksichtigen wir mögliche Kompromisse zwischen finanziellen, ökologischen und sozialen Zielen, solange sie unseren Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen entsprechen. Unser Ziel ist es, ausgewogene Lösungen zu finden, die langfristig einen sozial-ökologischen Mehrwert schaffen. Alle Projekte werden vorab auf ihre Konsistenz mit unseren strategischen Vorhaben geprüft. Die erweiterte Geschäftsleitung ist hierbei aktiv eingebunden.

Unterhalb der erweiterten Geschäftsleitung der GLS Bank gibt es zwei Führungsebenen, deren Aufgaben in der Leitung der verschiedenen Fachbereiche bestehen und die der erweiterten Geschäftsleitung berichten. Zu dem Frauenanteil in den Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung berichten wir im Kapitel  Gerechtigkeit.

Diese Angaben beziehen sich auf ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur.

Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.

Complianceanforderungen

Compliance sollte mehr sein als eine bloße Absicherung gegen Gerichtsverfahren und Strafen. Es braucht eine wertebasierte Unternehmensführung, die einen klaren Orientierungsrahmen für Mitarbeiter*innen bietet und integres Verhalten im Geschäftsbetrieb sicherstellt.

Wir verfolgen eine klare Governance-Strategie, die in der Satzung, dem Leitbild sowie der Geschäfts- und Risikostrategie verankert ist. Diese Grundsätze bieten allen Mitarbeitenden einen Orientierungsrahmen für sozial-ökologisches Wirtschaften und fördern ein einheitliches Werteverständnis. Unser Leitbild betont die Achtung vor dem Leben und die Verantwortung für zukünftige Generationen. Wir streben danach, die Lebenschancen aller zu bewahren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dabei steht der Sinn unserer Arbeit stets vor dem Gewinn.

Die Geschäfts- und Risikostrategie wird regelmäßig aktualisiert, um auf neue Entwicklungen zu reagieren. Jährlich setzen wir uns Nachhaltigkeitsziele, deren Erreichung wir transparent berichten. Dies ermöglicht die Messung unseres sozial-ökologischen Erfolgs.

Dass alles nach Recht und Gesetz abläuft, ist unser Bestreben. Wir verfolgen dabei vier Prüfmechanismen:

  1. Selbstkontrolle (alle Mitarbeiter*innen)
  2. Kontrolle und Steuerung (Compliance-Organisation)
  3. regelmäßige Prüfung (interne Revision)
  4. unabhängige Prüfung (externe Auditor*innen (Aufsichtsrat, genossenschaftlicher Prüfverband, BaFin))

Die Compliance-Funktionen der GLS Bank gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in allen Geschäftsbereichen. Eine zentrale Stelle zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert und bewertet Risiken und führt risikobasierte Kontrollen durch. Wir haben verbindliche Richtlinien implementiert, die sicherstellen, dass unsere Mitarbeitenden gesetzestreu handeln und potenzielle Verstöße melden können.

Das Hinweisgebersystem schützt Mitarbeitende, die Verstöße melden, und gewährleistet die Vertraulichkeit ihrer Identität. Wir bieten verschiedene Meldekanäle an, um eine einfache und sichere Meldung von Unregelmäßigkeiten zu ermöglichen.

Als von der GLS Bank unabhängiges Verfahren besteht die Möglichkeit, Eingaben in einem Ombudsmann- / Ombudsfrauverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. zu machen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Die GLS Bank schließt Unternehmen aus, die gegen unsere ethischen Standards verstoßen, insbesondere in Bezug auf Tierhaltung und Umweltverträglichkeit. Unsere nachhaltige Beschaffung orientiert sich an vertrauenswürdigen Siegeln und bevorzugt nachhaltige Lieferanten.

Einmal jährlich führen wir eine Risikoträgeranalyse durch, um Funktionen mit erhöhtem Risiko zu identifizieren. Diese umfassenden Maßnahmen stärken unsere Unternehmenskultur und tragen zur Integrität und Transparenz der GLS Bank bei.
 

Struktur des Compliance-Systems in der GLS Bank

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Die GLS Bank hat verbindliche Arbeitsanweisungen eingeführt, die Prozesse und Zuständigkeiten klar definieren. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten. Zu den etablierten Regelungen gehören:

  • Ein Hinweisgebersystem, das sicherstellt, dass Informationen zu Korruptions- oder Bestechungsvorwürfen verfolgt werden.
  • Nachhaltige Beschaffung, die sicherstellt, dass keine Geschäftspartner akzeptiert werden, die in Korruption verwickelt sind.
  • Anlage- und Finanzierungsgrundsätze, die Investitionen in Länder mit hohem Korruptionsrisiko ausschließen.
  • Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Teil der Compliance-Maßnahmen sind.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Beratung zu Finanzinstrumenten.
  • Regelmäßige Schulungen zu Marktmanipulation und Insiderhandel, um unethisches Verhalten zu verhindern.
  • Verbindliche Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten und eine Geschenkerichtlinie zur Vermeidung potenzieller Korruption.

Diese Angaben beziehen sich auf ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung.

Weitere Details sind im nichtfinanziellen Bericht 2024 enthalten.

Diese Maßnahmen schaffen eine klare Grundlage zur Verhinderung von Korruption und Bestechung und fördern Transparenz und Integrität innerhalb der GLS Bank. Alle Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption werden zentral erfasst, dokumentiert und bewertet. Relevante Vorfälle melden wir unverzüglich an die zuständigen internen Stellen. Je nach Schwere des Vorfalls erfolgt eine Eskalation an externe Prüfinstanzen oder Aufsichtsbehörden. 

Die GLS Bank gewährleistet, dass Ermittlungen zu Korruptionsvorwürfen unabhängig von den an Präventionsmaßnahmen beteiligten Führungskräften erfolgen. Ein etabliertes 3-Line-of-Defense-Modell sorgt für klare Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Unabhängige Compliance-Funktionen überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, während interne und externe Revisionen regelmäßig die Effektivität der Maßnahmen überprüfen. Dieses Modell sorgt dafür, dass mögliche Interessenkonflikte vermieden werden und dass sowohl im eigenen Betrieb als auch im Portfolio transparente, objektive und unabhängige Prüfungen durchgeführt werden können.

Ergebnisse aus Compliance-Prüfungen und relevanten Vorfällen werden regelmäßig an die erweiterte Geschäftsleitung, den Aufsichtsrat zuständige Ausschüsse übermittelt. Bei schwerwiegenden Fällen informieren wir auch externe Gremien oder Behörden. Die Verantwortung für Kontrollmechanismen liegt bei der MaRisk-Compliance-Funktion, die bei festgestellten Mängeln ein Eskalationsrecht hat.

Alle Mitarbeitenden haben Zugang zu verbindlichen Arbeitsanweisungen, die die Prozesse zur Korruptionsprävention regeln. Führungskräfte sind verantwortlich für die Einhaltung dieser Strategien in ihren Teams.

Die GLS Bank bietet ein umfassendes Schulungsprogramm zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Korruption und Bestechung an. Neue Mitarbeitende werden in Präsenz über die Compliance-Standards informiert. Regelmäßige Auffrischungsschulungen in Informationssicherheit, Datenschutz und Geldwäsche sind verpflichtend.

100 % der risikobehafteten Funktionen sind von den Schulungsprogrammen abgedeckt. Diese Richtlinien gelten auch für die erweiterte Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat. 

Im Jahr 2024 gab es keine Vorfälle in Bezug auf Korruption und Bestechung.

Beschwerden

Wir nehmen Beschwerden und Verbesserungsvorschläge ernst und geben allen Menschen die Möglichkeit, diese zu jeder Zeit und niederschwellig an uns zu richten. Auch unsere Berater*innen in den Filialen können Beschwerden persönlich aufnehmen und weiterleiten. Die Abteilung Beschwerdemanagement kümmert sich um die zentral auflaufenden Probleme bzw. Verbesserungsvorschläge unserer Kund*innen, Interessent*innen und allen Weiteren. Im Jahr 2024 sind uns insgesamt 4.225 Beschwerden eingegangen, die zu 92 Prozent binnen drei Tagen abgeschlossen werden konnten. Hiervon stammen 27 Beschwerden von Absender*innen, die keine GLS Kund*innen sind.
Grundsätzlich ist jede Beschwerde gemäß Arbeitsanweisung:  

  • unverzüglich aufzuzeichnen  
  • unverzüglich zu bearbeiten  
  • aufzubewahren  
  • in angemessener Frist abschließend zu bearbeiten

Sofern dies nicht möglich ist, sind unsere Kund*innen über die Gründe der Verzögerung zu informieren.

Generell sind die zu bearbeitenden Themenfelder/Beschwerdegründe sehr differenziert. Die häufigsten Gründe dafür, dass sich Kund*innen im Jahr 2024 in Form einer Beschwerde an uns gewandt haben, waren, dass es in der Zusammenarbeit zu Missverständnissen gekommen ist oder die Bearbeitung nicht reibungsfrei erfolgen konnte (17 Prozent), Technische Herausforderungen an Geldautomaten (8 Prozent), Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen (8 Prozent), dem AGB-Zustimmungsprozess (7 Prozent), Betrug durch Dritte wie z.B. Diebstahl, Onlinebetrug, Phishing usw. (6 Prozent) und die Bearbeitungszeit (5 Prozent).

Beschwerden von Einzelpersonen, Gemeinden oder NGOs im Hinblick auf eine mögliche negative Beeinträchtigung von Menschen oder Natur, durch von uns finanzierte oder investierte Projekte, liegen uns für das Jahr 2024 nicht vor.

Hervorheben wollen wir, dass wir den Begriff „Beschwerden“ ganzheitlich und nicht ausschließlich nach rein kaufmännischen Kriterien begreifen. Wir berücksichtigen auch Themen wie empfundene Wertschätzung, Einhaltung unserer Werte und den Dialog zu unseren politischen Positionen/Forderungen. Näheres dazu geht aus der folgenden Arbeitsanweisung hervor:

“Wenn aus der Beschwerdebearbeitung ein konkreter Handlungsbedarf für uns als Bank hervorgeht, fassen wir diesen in einem „Fazit“ zusammen. Dieses geben wir dann zielgerichtet an die jeweils zuständigen Fachbereiche. Wenn Beschwerden an die Geschäftsleitung adressiert werden, informiert das Beschwerdemanagement die Geschäftsleitung entsprechend bzw. lässt dieser eine Zusammenfassung der Beschwerde inklusive einer Zusammenfassung dessen, was zur Lösung unternommen wurde, zukommen. Sollten unsere Kund*innen mit unserem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sein, stehen weitere Wege offen. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Jede Rückmeldung unserer Kunden*innen sehen wir als Chance, uns weiterzuentwickeln und uns so von anderen Banken abzuheben.”
 

Das Thema Governance wird auch über unsere Risikoinventur jährlich bewertet. Mehr zur Risikoinventur berichten wir hier.